Unsere Arbeit und das verwendete Material unterliegt der gesetzlichen Gewährleistung. Was heißt das?
Gewährleistung…
… ist ein gesetzlich definierter Anspruch des Kunden gegenüber dem Verkäufer. Der Verkäufer muss dem Kunden beweisen, dass er seine Ware ohne Mängel übergeben hat.
Das gilt aber nicht für die gesamte Gewährleistungsfrist, sondern nur für die ersten sechs Monate. Danach kehrt sich die Beweislast um und der Kunde muss dem Verkäufer beweisen, dass bei der Übergabe der Kaufsache bereits ein Mangel vorlag oder angelegt war.
Die Gewährleistungszeit beträgt bei neuen Geräten 2 Jahre.
Für Unternehmer gilt: Handelt der Kunde als Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist auch bei neuer Ware ein Jahr ab Erhalt der Ware.